{"id":2011,"date":"2025-04-25T09:24:08","date_gmt":"2025-04-25T07:24:08","guid":{"rendered":"https:\/\/www.keta.ne.kr\/article\/nationalites-beneficient-dune-exemption-de-k-eta-jusquen-2025\/"},"modified":"2025-04-25T09:24:08","modified_gmt":"2025-04-25T07:24:08","slug":"nationalites-beneficient-dune-exemption-de-k-eta-jusquen-2025","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.keta.ne.kr\/de\/artikel\/nationalitaten-profitieren-von-einer-befreiung-von-k-eta-bis-2025\/","title":{"rendered":"Nationalit\u00e4ten profitieren von einer Befreiung von K-ETA bis 2025"},"content":{"rendered":"
Im Rahmen der Initiative \"Visit Korea Year\", die von 2023 bis 2024 l\u00e4uft, hat S\u00fcdkorea beschlossen, 22 Nationalit\u00e4ten, darunter auch Frankreich, vor\u00fcbergehend von der Pflicht zur Vorlage des K-ETA<\/strong> (Korea Electronic Travel Authorization) f\u00fcr die Einreise in das Land einf\u00fchren. Diese Ma\u00dfnahme, die vom 1. April 2023 bis zum 31. Dezember 2024 gilt, soll den Tourismus und den kulturellen Austausch f\u00f6rdern und so Gesch\u00e4ftsreisen und die Teilnahme an verschiedenen Veranstaltungen erleichtern. Die B\u00fcrger der betroffenen L\u00e4nder k\u00f6nnen so ihren Aufenthalt in S\u00fcdkorea genie\u00dfen, ohne die Formalit\u00e4ten f\u00fcr die elektronische Reisegenehmigung erf\u00fcllen zu m\u00fcssen.<\/p>\n\n S\u00fcdkorea k\u00fcndigte k\u00fcrzlich eine vor\u00fcbergehende Befreiung<\/strong> f\u00fcr den K-ETA<\/strong> (Korea Electronic Travel Authorization), die bis zum Jahr Dezember 2025<\/strong> f\u00fcr 22 L\u00e4nder und Regionen. Diese Ma\u00dfnahme ist Teil einer umfassenderen Initiative namens \"Visit Korea Year (2023-2024)\"<\/strong>mit dem Ziel, die touristischen Attraktionen des Landes zu f\u00f6rdern. So k\u00f6nnen die B\u00fcrger dieser L\u00e4nder S\u00fcdkorea besuchen, ohne eine elektronische Reisegenehmigung einholen zu m\u00fcssen, wodurch die Einreise nach S\u00fcdkorea erheblich vereinfacht wird.<\/p>\n\n Die Liste der L\u00e4nder, f\u00fcr die diese Ausnahmeregelung gilt, umfasst eine Mischung aus europ\u00e4ische Nationen<\/strong> und anderen Regionen der Welt. In der Tat sind Reisende aus L\u00e4ndern wie Deutschland<\/strong>, Australien<\/strong>, \u00d6sterreich<\/strong>, Belgien<\/strong>, Kanada<\/strong>, D\u00e4nemark<\/strong>, Spanien<\/strong>, die Vereinigten Staaten<\/strong>, Finnland<\/strong>, Frankreich<\/strong>, Hongkong<\/strong>, Italien<\/strong>, Japan<\/strong>, Macau<\/strong>, Neuseeland<\/strong>, Norwegen<\/strong>, die Niederlande<\/strong>, Polen<\/strong>, das Vereinigte K\u00f6nigreich<\/strong>, Singapur<\/strong>, Schweden<\/strong> und Taiwan<\/strong> k\u00f6nnen ohne K-ETA nach S\u00fcdkorea reisen.<\/p>\n\n Die s\u00fcdkoreanischen Beh\u00f6rden stellen klar, dass diese Ausnahme vor allem auf Touristenreisen<\/strong>zu Angelegenheiten<\/strong> und die Teilnahme an kulturellen oder gesch\u00e4ftlichen Veranstaltungen. Daher k\u00f6nnen sich B\u00fcrger dieser 22 Nationalit\u00e4ten in S\u00fcdkorea aufhalten, ohne eine K-ETA Zulassung<\/strong> f\u00fcr einen Zeitraum, der von ihrer Staatsangeh\u00f6rigkeit abh\u00e4ngt. EU-B\u00fcrger d\u00fcrfen sich zum Beispiel bis zu 90 Tage<\/strong> auf s\u00fcdkoreanischem Boden, ohne das Verfahren zur Erlangung eines K-ETA durchlaufen zu m\u00fcssen.<\/p>\n\n F\u00fcr diejenigen, die bereits einen Antrag auf K-ETA gestellt haben und deren Reise bevorsteht, ist es wichtig zu wissen, dass genehmigte Antr\u00e4ge weiterhin g\u00fcltig sind. Auch wenn die neuen Ausnahmeregelungen nun in Kraft sind, bleiben bereits ausgestellte K-ETAs bis zu ihrem Ablaufdatum g\u00fcltig. Reisende k\u00f6nnen ihre Genehmigungen also bis zu diesem Ablaufdatum nutzen, obwohl keine R\u00fcckerstattung f\u00fcr diejenigen vorgesehen ist, die bereits einen Antrag gestellt haben.<\/p>\n\n Diese Entscheidung, w\u00e4hrend dieser Zeit keine K-ETA zu verlangen, soll den Sektor dynamisieren. touristisch<\/strong> in S\u00fcdkorea. Durch die Integration von mehr internationalen Besuchern hofft das Land nicht nur, sein Image auf der Weltb\u00fchne zu st\u00e4rken, sondern auch seine lokale Wirtschaft durch den Zustrom von Touristen anzukurbeln. Kulturelle, k\u00fcnstlerische und wirtschaftliche Aktivit\u00e4ten werden zweifellos von der Lockerung der Einreisebestimmungen profitieren.<\/p>\n\n F\u00fcr diejenigen, die ihr Wissen \u00fcber den K-ETA<\/strong> und ihre Anforderungen, hier einige Links<\/strong> n\u00fctzlich : K-ETA-Portal<\/a>, Informationen f\u00fcr franz\u00f6sische Staatsb\u00fcrger<\/a>und Details zur Befreiung von K-ETA<\/a>.<\/p>\n\nBefreiung von K-ETA bis 2025: ein neuer Trumpf f\u00fcr Reisende<\/h2>\n\n
Nationalit\u00e4ten, die von der Befreiung betroffen sind<\/h2>\n\n
Aufenthaltsbedingungen f\u00fcr Reisende<\/h2>\n\n
Auswirkungen auf bereits eingereichte K-ETA-Antr\u00e4ge<\/h2>\n\n
Die St\u00e4rkung der Besuche durch die Freistellung<\/h2>\n\n
N\u00fctzliche Links f\u00fcr weitere Informationen<\/h2>\n\n